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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22.Z   

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https://dejure.org/2022,37690
OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22.Z (https://dejure.org/2022,37690)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.12.2022 - 1 L 118/22.Z (https://dejure.org/2022,37690)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Dezember 2022 - 1 L 118/22.Z (https://dejure.org/2022,37690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Öffentliches Dienstrecht: Beschränkung der Berücksichtigung von Vordienstzeiten wegen Rentengewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBeamtVG LSA § 16 Abs. 2
    Berücksichtigung der als Rechtsanwalt verbrachten Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit bei Festsetzung der Versorgungsbezüge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22
    Diese Ansprüche werden weder in ihrem Bestand noch in ihrer Höhe berührt; der Kläger bekommt unverändert ein vollwertiges Äquivalent für die von ihm geleisteten Beiträge (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris Rn. 79).

    Bis dahin konnte er durch die Tätigkeit als Rechtsanwalt Qualifikationen erwerben, die sich beim Übertritt in das Beamtenverhältnis - auch hinsichtlich der Erreichung von Beförderungsämtern - positiv auf die Beamtenversorgungsansprüche auswirkten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris Rn. 133).

    Auch in Bezug auf die Ruhensregelung beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (§ 55 BeamtVG, § 69 LBeamtVG LSA) kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "keine Rede davon" sein, dass bei einem Beamten, der nur einen Teil seines Arbeitslebens im Beamtenverhältnis verbracht hat, Beförderungen, die er als Nur-Beamter wahrscheinlich erreicht hätte, im Rahmen der Höchstgrenzenregelung nach dem Alimentationsprinzip zwingend berücksichtigt werden müssten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris Rn. 126).

    Dem entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber bei der Regelung der Anrechenbarkeit von Renten auf Versorgungsbezüge nicht danach differenzieren muss, ob der Versicherte verpflichtet ist, für die Beiträge ganz oder überwiegend selbst aufzukommen, sondern darauf abstellen darf, ob die Rente aus einem Arbeitsverhältnis erwachsen ist oder nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris Rn. 154).

    Eine Ungleichbehandlung zwischen den gesetzlichen Renten und den Leistungen berufsständischer Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen hat das Bundesverfassungsgericht insoweit gerade als vor dem allgemeinen Gleichheitssatz problematisch angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris Rn. 156; s. dazu auch BAG, Urteil vom 22. Februar - 3 AZR 39/99 -, juris Rn. 55).

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 22.14

    Beamter; "Nur-Beamter"; Versorgung; Vordienstzeiten; ruhegehaltfähige Dienstzeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22
    Daraus folge auch, dass der Dienstherr gehindert sei, den Beamten durch die Nichtberücksichtigung anrechenbarer Vordienstzeiten schlechter zu stellen, weil er mit eigenen Mitteln Altersvorsorge betrieben habe (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 2009 - 2 C 63.08 -, juris Rn. 28, vom 26. Januar 2012 - 2 C 49.10 -, juris Rn. 28, und vom 19. November 2015 - 2 C 22.14 -, juris Rn. 19).

    Dem gesetzgeberischen Anliegen, durch die Berücksichtigungsfähigkeit von Vordienstzeiten einen Anreiz zur Gewinnung geeigneter Bewerber für den öffentlichen Dienst zu setzen, ist - wie schon vom Verwaltungsgericht angemerkt - mit der annähernden oder vollständigen gesamtversorgungsrechtlichen Gleichstellung der spätberufenen mit den Nur-Beamten Genüge getan (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 C 22.14 -, juris Rn. 16).

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22
    Auch aus der im Zulassungsantrag wiedergegebenen Passage aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2020 - 2 BvL 4/18 - (juris Rn. 91) kann der Kläger nichts für sich herleiten.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22
    Eine Ungleichbehandlung zwischen den gesetzlichen Renten und den Leistungen berufsständischer Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen hat das Bundesverfassungsgericht insoweit gerade als vor dem allgemeinen Gleichheitssatz problematisch angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris Rn. 156; s. dazu auch BAG, Urteil vom 22. Februar - 3 AZR 39/99 -, juris Rn. 55).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 49.10

    Ruhestandsbeamter; Fachhochschulprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22
    Daraus folge auch, dass der Dienstherr gehindert sei, den Beamten durch die Nichtberücksichtigung anrechenbarer Vordienstzeiten schlechter zu stellen, weil er mit eigenen Mitteln Altersvorsorge betrieben habe (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 2009 - 2 C 63.08 -, juris Rn. 28, vom 26. Januar 2012 - 2 C 49.10 -, juris Rn. 28, und vom 19. November 2015 - 2 C 22.14 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 63.08

    Ruhestandsbeamter; Universitätsprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22
    Daraus folge auch, dass der Dienstherr gehindert sei, den Beamten durch die Nichtberücksichtigung anrechenbarer Vordienstzeiten schlechter zu stellen, weil er mit eigenen Mitteln Altersvorsorge betrieben habe (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 2009 - 2 C 63.08 -, juris Rn. 28, vom 26. Januar 2012 - 2 C 49.10 -, juris Rn. 28, und vom 19. November 2015 - 2 C 22.14 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2017 - 2 KSt 1.17

    Anerkennung bestimmter Zeiten als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2022 - 1 L 118/22
    Da es im Streitfall um wiederkehrende Leistungen geht, kommt ein Rückgriff auf Ziffer 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57) im Hinblick auf § 42 GKG nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 -, juris Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 06.09.2022 - 2 B 44.21

    Anrechnung von Renten bei Versorgung eines Kirchenbeamten

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